Referentinnen / Referenten (w/m/d) im Aufgabenbereich Steuerrecht für eine Tätigkeit im höheren Dienst als Führungskraft
Wir – das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – sind eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Unser Hauptdienstsitz ist in Bonn. Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Saarlouis und Schwedt. Mit rund 2.400 Beschäftigten nehmen wir zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr.
Für den Einsatz an unserem Dienstsitz Bonn suchen wir:
Referentinnen / Referenten (w/m/d) im Aufgabenbereich Steuerrecht
für eine Tätigkeit im höheren Dienst als Führungskraft.
Die Dienstposten sind nach der Besoldungsgruppe A 14 BBesG bzw. die Arbeitsplätze nach der Entgeltgruppe E 13 TVöD (Bund) bewertet und grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Aufgaben- Führungstätigkeiten, bei denen Sie im Team anspruchsvolle und spannende Fragestellungen sowohl in nationalen und internationalen als auch zentralen Bereichen des Hauses lösen
- Zusammenarbeit mit (inter‑)nationalen Steuerverwaltungen, der Wirtschaft, Staatsanwaltschaften etc.
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen des Bundesministeriums der Finanzen und in nationalen und internationalen Fachgremien (z. B. auf EU- oder OECD-Ebene)
Sie sind Volljurist/in und haben
- mindestens befriedigende Ergebnisse in beiden juristischen (Staats‑)Prüfungen
ODER - mindestens 7,0 Punkte in der zweiten juristischen (Staats‑)Prüfung
ODER - eine Summe der Punkte beider (Staats‑)Prüfungen von mindestens 15,0 Punkten.
Als Volljurist/in werden steuerrechtliche Vorkenntnisse für eine Tätigkeit als Referent/in in den Abteilungen Steuern nicht vorausgesetzt, sind jedoch von Vorteil. Sofern Sie noch über keine steuerrechtlichen Vorkenntnisse verfügen, sollten Sie die Bereitschaft mitbringen, sich die entsprechenden fachlichen Kenntnisse anzueignen
ODER
Sie sind Wirtschaftswissenschaftler/in und haben Ihr universitäres wirtschaftswissenschaftliches Master- oder Diplomstudium im Umfang von 120 ECTS-Punkten mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossen UND
- Ihr Studienschwerpunkt lag im steuerrechtlichen Bereich, was Sie durch die Belegung von steuerrechtlich ausgeprägten Modulen im Umfang von mindestens 24 ECTS-Punkten und/oder eine Master‑/Diplomarbeit zu einem steuerlichen Thema nachweisen können
ODER - Sie verfügen über steuerrechtliche Kenntnisse, die Sie durch eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Masterstudiums belegen können.
Steuerliche Vorkenntnisse, wie z. B. durch den Abschluss zur Steuerberaterin/zum Steuerberater oder Diplom-Finanzwirt/in, sind von Vorteil.
Sie passen zu uns, wenn Sie
- neben fachlichen Aufgaben von Anfang an Führungsaufgaben wahrnehmen wollen,
- eigenverantwortlich Entscheidungen treffen möchten,
- ergebnisorientiert, strukturiert und planvoll handeln,
- sich selbst und andere motivieren können,
- kommunikativ und teamfähig sind.
- Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe zum Bund im Einstiegsamt A 13 h (ggf. erst nach Absolvieren einer hauptberuflichen Tätigkeit als Tarifbeschäftigte/r in den Aufgaben einer Beamtin/eines Beamten des höheren Dienstes*). Bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Anrechnung von Erfahrungszeiten auf die beamtenrechtliche Probezeit sowie eine Einstellung in ein Beförderungsamt. Sofern Sie sich bereits in der Laufbahn des höheren Dienstes befinden, eine Übernahme mit Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 14
- eine Führungstätigkeit, bei der Sie gemeinsam mit Ihrem Team anspruchsvolle Aufgaben und spannende Fragestellungen sowohl in nationalen und internationalen als auch in zentralen Bereichen des Hauses lösen
- Zusammenarbeit mit (inter‑)nationalen Steuerverwaltungen, der Wirtschaft, Staatsanwaltschaften etc. sowie Mitarbeit in Arbeitsgruppen des Bundesministeriums der Finanzen und in nationalen und internationalen Fachgremien (z. B. auf EU- oder OECD-Ebene)
- individuelle und strukturierte Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote sowie regelmäßige Führungskräfteworkshops
- weitreichende voraussetzungslose Möglichkeiten von mobilem Arbeiten (z. B. im „Homeoffice“)
- gute Entwicklungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege: Wir unterstützen unsere Beschäftigten mit flexiblen Arbeitszeitmodellen (wie Teil- und Elternzeit), Telearbeit sowie mit Eltern-Kind-Büro und mit eigener U 3-Kindertageseinrichtung
- aktive Gesundheitsprävention (Gesundheitswoche, Aktionstage, Workshops etc.)
- zentrale Lage, hervorragende Parkmöglichkeiten und Anbindung an den ÖPNV (einschließlich Berechtigung zum Erwerb eines durch uns geförderten DeutschlandJobTickets)
*Beamtinnen und Beamte einer anderen Laufbahn verbleiben in der Regel nach Übertragung der Dienstposten vorerst in ihrem derzeitigen Statusamt. Nach erfolgreichem Absolvieren einer bis zu zweieinhalbjährigen hauptberuflichen Tätigkeit in den Aufgaben des höheren Dienstes sowie einer sechsmonatigen Bewährungszeit ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis der Laufbahn des höheren Dienstes möglich (§ 24 BLV). Andere Bewerber/innen absolvieren die hauptberufliche Tätigkeit in einem Tarifbeschäftigtenverhältnis (Eingruppierung nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst [TVöD Bund]).
Was Sie noch wissen sollten:Für uns zählen Ihre Qualifikation und Stärken. Deshalb ist uns jede Person – unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Identität, Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder einer eventuellen Behinderung – willkommen.
Das BZSt strebt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus unterstützen wir die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und begrüßen ihre Bewerbung. Nach Maßgabe der in der Bundesfinanzverwaltung geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung werden schwerbehinderte Menschen bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Von schwerbehinderten Menschen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
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